Fördermittel

Bildungsgutschein

Arbeitslose und Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können von der Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Sowohl die Maßnahmen als auch deren Träger müssen nach AZAV zertifiziert sein. Diese Voraussetzung erfüllt REFA Baden-Württemberg als "Zugelassener Träger AZAV" mit der Ausbildung zum "REFA-Arbeitsorganisator" (REFA-Grundausbildung 4.0).

Förderprogramm Fachkurse (ESF)

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung durch Zuschüsse zur Teilnahmegebühr in Höhe von in der Regel 30 %. Für Teilnehmende, die mindestens 55 Jahre alt sind oder keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, liegt der Zuschuss bei 70 %. Die meisten unserer Seminare sind als förderfähig anerkannt.

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Bildungszeit

Seit 1. Juli 2015 können sich Beschäftigte in Baden-Württemberg zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen lassen. Bildungsmaßnahmen dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen wie REFA Baden-Württemberg e.V. durchgeführt werden.

Kontakt aufnehmen

REFA Baden-Württemberg e.V.
Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart
Tel.:  0711 252 8061 0
E-Mail:

Seit 100 Jahren ist REFA der Partner von Unternehmen und Mitarbeitern bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Vermittelt werden praxiserprobte Methoden für nachhaltige Produktivitätssteigerung und Prozessoptimierung.