Fördermittel
Förderprogramm Fachkurse (ESF)
Nach dem Auslaufen der aktuellen ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 befindet sich das ESF-Programm 2021 bis 2027 derzeit noch im Entwurfsstadium und muss noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Es ist damit zu rechnen, dass ab Anfang 2022 die Fachkursförderung wieder aufgenommen wird.
Zur Bewältigung der wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie wurde allerdings ein Sonderprogramm zur Förderung einzelbetrieblich ausgerichteter Fortbildungen aufgelegt, für das unsere Fachkurse als förderfähig anerkannt sind. Interessierte Unternehmen sprechen uns bitte darauf an.
Bildungsgutschein
Arbeitslose und Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können von der Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Sowohl die Maßnahmen als auch deren Träger müssen nach AZAV zertifiziert sein. Eine Voraussetzung, die wir mit unseren Seminaren erfüllen.
Bildungsprämie
Erwerbstätige, die über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 20.000 EUR (bzw. 40.000 EUR bei gemeinsamer Veranlagung) verfügen, erhalten einen Zuschuss von 50 % der Kursgebühren bis maximal 500 EUR.
Bildungszeit
Seit 1. Juli 2015 können sich Beschäftigte in Baden-Württemberg zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen lassen. Bildungsmaßnahmen dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen wie REFA Baden-Württemberg e.V. durchgeführt werden.