Fördermittel
Bildungsgutschein
Arbeitslose und Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können von der Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Sowohl die Maßnahmen als auch deren Träger müssen nach AZAV zertifiziert sein. Diese Voraussetzung erfüllt REFA Baden-Württemberg als "Zugelassener Träger AZAV" mit der Ausbildung zum "REFA-Arbeitsorganisator" (REFA-Grundausbildung 4.0).
Förderprogramm Fachkurse (ESF)
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung durch Zuschüsse zur Teilnahmegebühr in Höhe von in der Regel 30 %. Für Teilnehmende, die mindestens 55 Jahre alt sind oder keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, liegt der Zuschuss bei 70 %. Die meisten unserer Seminare sind als förderfähig anerkannt. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Bildungszeit
Seit 1. Juli 2015 können sich Beschäftigte in Baden-Württemberg zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen lassen. Bildungsmaßnahmen dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen wie REFA Baden-Württemberg e.V. durchgeführt werden.