Berufliche Weiterbildung ist für jeden interessant. Im Rahmen der Initiative "Aufstieg durch Bildung" fördert die Bundesregierung das deutsche Weiterbildungssystem in Qualität und Wirkungsbreite. Hier einige konkrete Maßnahmen:
Weiterbildungs- | Arbeitnehmer und Selbständige, deren zu versteuerndes Jahres-einkommen maximal 25.600 Euro (bei gemeinsam Veranlagten 51.200 Euro) beträgt, erhalten einen Zuschuss von bis zu 50% der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro. Den Prämiengutschein gibt es bei den zuständigen Beratungsstellen. |
Weiterbildungs-sparen | Arbeitnehmer, die eine Arbeitnehmersparzulage erhalten (gleiche Einkommensgrenzen wie oben), dürfen von dem Ersparten etwas für die Finanzierung einer Weiterbildungsmaßnahme abzweigen. |
Weiterbildungs-darlehen | Sind die Fördermöglichkeiten über Weiterbildungsprämie und Weiterbildungssparen bereits ausgeschöpft oder liegt der Lernwillige oberhalb der angegebenen Einkommensgrenzen, so wird er zukünftig noch ein zinsgünstiges Weiterbildungsdarlehen bei öffentlich-rechtlichen Banken in Anspruch nehmen können. |






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