Allgemeine Seminarinformationen
Umfang
und Inhalt der Seminare ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungs-programm.
Wir behalten uns vor, einen Ersatzreferenten einzusetzen und/oder den Seminarinhalt
geringfügig zu ändern.
Anmeldung
Anmeldungen
werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Da bei einigen Seminaren
die Teilnehmerzahl begrenzt ist, liegt eine frühzeitige Anmeldung im Interesse
der Teilnehmer.
Kostenübernahme
Soll
der Arbeitgeber des Teilnehmers die Gebühren des Seminars übernehmen und die
Rechnung/en erhalten, muss er den Teilnehmer anmelden, oder der Teilnehmer muss
der Anmeldung eine entsprechende Übernahmeerklärung des Arbeitgebers beifügen.
Andernfalls erhält der Teilnehmer die Rechnung/en und haftet für die Bezahlung.
Entsprechendes gilt bei Kostenübernahme durch andere Personen (Verwandte o.ä.).
Rücktritt des Teilnehmers
Wird eine Anmeldung bei Nichtteilnahme nicht bis zwei Wochen vor Seminarbeginn zurückgezogen, ist ein Betrag in Höhe von 50% der Gebühren sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen. Bei Teilnehmern, die beim Seminar nicht anwesend sind und sich vor Seminarbeginn nicht abgemeldet haben, ist der Seminarpreis in voller Höhe zu zahlen.
Geht eine Stornierung von einem gebuchten Kompaktseminar später als eine Woche vor Seminarbeginn bei uns ein, ist der Seminarpreis in voller Höhe fällig.
Bricht ein Teilnehmer ein Seminar aus nachweislich wichtigen persönlichen oder betrieblichen Gründen ab, so werden ihm die noch fehlenden Unterrichtsstunden zur Fortsetzung der Ausbildung in einem späteren gleichen Seminar gutgeschrieben. Bricht ein Teilnehmer aus anderen Gründen ein Seminar vorzeitig ab, ohne die Ausbildung fortzusetzen, so ist trotzdem die gesamte Gebühr zu zahlen.
Teilnehmer mit Bildungsgutschein können durch
Nachweis einer sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung die Seminarteilnahme
ohne Gebühren stornieren. Wird ein bereits laufendes Seminar zugunsten einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung abgebrochen, werden nur die von
der Arbeitsagentur festgelegten Beträge fällig.
Rücktritt des REFA Baden-Württemberg e.V.
Der
REFA Baden-Württemberg e.V. behält sich vor, ausgeschriebene Seminare bei zu
geringer Beteiligung oder aus anderen dringenden Gründen abzusagen. Er ist dann
verpflichtet, die Teilnehmergebühr ohne Abzug zurückzuerstatten, sofern sie
bereits entrichtet ist. Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers ist
ausgeschlossen.
Verzug
Bei
Zahlungsverzug kann der Teilnehmer vom weiteren Seminarbesuch ausgeschlossen
werden. Daraus entstehende Schäden gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Bezahlung
Der
Rechnungsbetrag ist jeweils nach Erhalt der Rechnung sofort in voller Höhe ohne
Skontoabzug unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu zahlen. REFA ist
berechtigt, Bescheinigungen, Zeugnisse bzw. Urkunden erst nach vollständiger
Bezahlung auszugeben.
REFA Baden-Württemberg e.V., Mannheim, März 2009





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